energiehoch3-Partnerprogramm - Teilnahmebedingungen
Gegenstand:
Im Rahmen des
energiehoch3-Partnerprogramms kann der Partner die Produkte der energiehoch3
GmbH im Internet und auf sonstige Art und Weise bewerben und Kunden für die energiehoch3 akquirieren. Für jede
erfolgreiche und rechtswirksame Akquise erhält der Partner eine Vergütung
(Provision) gemäß diesen Teilnahmebedingungen.
Beginn/Laufzeit:
Ein Vertragsverhältnis mit
energiehoch3 entsteht, nachdem der Partner sich bei dem energiehoch3-Partnerprogramm
beworben hat und energiehoch3 dem Partner die Aufnahme in das Partnerprogramm
elektronisch per Mail bestätigt hat. energiehoch3 steht es frei die Bewerbung
eines Partners abzulehnen. Im Falle einer Ablehnung hat der Partner keinerlei Ansprüche
gegenüber energiehoch3.
Nach Aufnahme in das
Partnerprogramm erstellt energiehoch3 GmbH einen Account für den Partner.
Dieser Account des Partners für das energiehoch3-Partnerprogramm wird
unbefristet erteilt. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt
werden.
Nicht erlaubt sind:
1. Die Bewerbung von energiehoch3-Produkten auf Seiten mit
erotischem oder pornografischem, politisch radikalem oder sonstigem, gegen
geltendes Recht verstoßenden Inhalt.
2. Eine eigenständige Änderung von energiehoch3-Werbemitteln,
insbesondere des Codes, Formats oder Layouts wie Farbe, Schriftart etc. - wenn
nicht von energiehoch3 ausdrücklich bereitgestellt - ohne schriftliche Freigabe
von energiehoch3.
3. Der Vertrieb über Auktionsportale (z.B. ebay) oder
Webseiten, bei denen dem User zusätzliche Kosten entstehen können.
4. Jede Form von Bewerbung des Partnerprogramms, bei denen
der Klick auf ein Werbemittel durch Zwang oder finanzielle Vorteile erzeugt
wird (Paid Click, Paidmail, Forced Click).
5. Die Nutzung von energiehoch3-Werbemitteln und
Trackinglinks zur Erstellung von Desktop-Gadgets oder Plugins für Browser jeder
Art (z.B. Toolbars, Surfbars) sowie Werbung über Adware oder Spyware.
6. Bei Nutzung von allgemeinen Keywords ist vom Partner
sicher zu stellen, dass die Anzeigen-schaltung nicht gegen die oben genannten
Regeln verstößt. Insbesondere hat der Partner (z.B.) durch ausschließende
Keywords dafür Sorge zu tragen, dass die Anzeigen nicht in Verbindung mit
Marken von energiehoch3 ausgeliefert werden.
Vergütung:
Für alle Kunden, die über
Banner/Links vermittelt werden, erhält der Partner eine Provision in Höhe von 20,- Euro pro Vermittlung.
Bei manuell im Partnerportal
eingetragenen Kunden gibt es folgende Provisionsstaffel:
1-10 Vermittlungen: 20,- Euro
11-50 Vermittlungen: 25,- Euro
>50 Vermittlungen: 30,- Euro (nur für Premiumpartner)
Wir bieten jedem Partner die
Möglichkeit, sich als Premiumpartner zu qualifizieren. Voraussetzungen für
Premiumpartner sind 50 manuell registrierte Kunden und ein bestandener
Multiple-Choice-Test.
Sollte ein Partner innerhalb von
drei Monaten keine Vermittlung nachweisen können, wird der Partner um eine
Provisionsstufe zurückgesetzt.
Mit dieser Vergütung sind alle
Aufwendungen des Partners abgegolten. Ein Anspruch auf Ersatz besonderer
Aufwendungen besteht nicht.
Ein Anspruch auf die Vergütung
besteht nur, wenn zwischen energiehoch3 und dem akquirierten Kunden ein
rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen ist, der nicht widerrufen oder
angefochten wurde. Die Vergütung wird zwei Wochen nach der Registrierung des
neuen Kunden fällig und nur soweit keine negative Schufa-Auskunft des
akquirierten Kunden vorliegt. Für den Fall, dass der neue Kunde den
Vertragsabschluss wirksam widerruft, ist der energiehoch3 die ausgezahlte
Vergütung (Provision) zurückzuerstatten.
Vertragsabschluss:
Bei der Anmeldung des Kunden
durch den Partner muss eine schriftliche Vollmacht des Kunden für den Partner
zum Vertragsabschluss vorliegen. Sollten Gründe vorliegen, die das Fehlen einer
solchen Vollmacht vermuten lassen, ist energiehoch3 berechtigt, einen Nachweis
der Vollmacht zu verlangen.
Der Partner hat dafür Sorge zu
tragen, dass für den Vertragsabschluss zwischen energiehoch3 und dem neuen
Kunden das im Partnerportal abrufbare Bestellformular vollständig ausgefüllt
wird.
Insbesondere ist der Partner
verpflichtet, eine eigene E-Mailadresse des neuen Kunden anzugeben, da die
Kommunikation zwischen energiehoch3 und dem Kunden ausschließlich über E-Mail
bzw. Internet erfolgt.
Des Weiteren garantiert der
Partner, dass er dem neuen Kunden die im Partnerportal abrufbaren AVB und das
jeweils aktuelle Preisblatt zur Verfügung gestellt hat und den Kunden über
seine Möglichkeit des Widerrufs nach den Vorgaben des Art. 246 § 2 i. V. m. § 1
Absatz 1 und 2 EGBGB und § 312 e Absatz 1 Satz1 BGB i. V. m. Art 246 § 3 EGBGB
belehrt hat.
Der Partner hat eine Vollmacht
des Kunden beizubringen, die energiehoch3 dazu berechtigt, den laufenden
Liefervertrag des Kunden bei seinem bisherigen Energielieferanten zu kündigen.
Soweit der Kunde eine
Einzugsermächtigung zugunsten der energiehoch3 erteilt hat, ist der Partner
verpflichtet diese aufzubewahren und gegebenenfalls der energiehoch3
vorzulegen.
Folgen bei Verstößen:
Verstöße gegen die Regeln des
energiehoch3-Partnerprogramms führen zum Ausschluss aus dem Partnerprogramm und
zur Stornierung bereits erzielter Provisionen. Des Weiteren wird energiehoch3
den ihr durch den Verstoß/die Verstöße jeweils entstandenen Schaden beim
Partner geltend machen.
Verfügbarkeit/Haftungsausschluss:
energiehoch3 haftet nicht für die
ständige Verfügbarkeit der Datensysteme. In Ausnahmefällen kann es dazu kommen,
dass eine geringe Anzahl von Transaktionen nicht erfasst werden kann. In diesen
Fällen bestehen keine Vergütungs- oder sonstigen Ansprüche gleich welcher Art
gegenüber energiehoch3 seitens des Partners.
Änderungen der Teilnahmebedingungen:
Im Falle einer Änderung der
Teilnahmebedingungen wird der Partner von energiehoch3 mindestens vier Wochen vor
Inkrafttreten der Änderungen per Email benachrichtigt.
Der Partner kann, sofern er mit
der Änderung der Teilnahmebedingungen nicht einverstanden ist, den Vertrag mit
energiehoch3 mit sofortiger Wirkung kündigen. Soweit der Partner bis zum
Inkrafttreten der Änderungen nicht gekündigt hat, gelten die Änderungen als
akzeptiert. Auf diese Folge wird der Partner in der Benachrichtigung über die
Änderungen der Teilnahmebedingungen gesondert hingewiesen.
Telekommunikationsgesetz:
Der Partner sichert die
Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen, insbesondere aufgrund des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telekommunikationsgesetzes in der
jeweils gültigen Fassung zu. Der Partner wird seine Mitarbeiter und sonstigen
Erfüllungs- und Verrichtungs-gehilfen gemäß § 5 BDSG dazu verpflichten. Bei
Nichtbeachtung haftet der Partner für die hierdurch verursachten Schäden.
Datenschutz:
Der Partner ist damit
einverstanden, dass energiehoch3 seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der
Zusammenarbeit speichert.
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