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energiehoch3-Partnerprogramm - Teilnahmebedingungen


Gegenstand:

Im Rahmen des energiehoch3-Partnerprogramms kann der Partner die Produkte der energiehoch3 GmbH im Internet und auf sonstige Art und Weise bewerben und Kunden für die energiehoch3 akquirieren. Für jede erfolgreiche und rechtswirksame Akquise erhält der Partner eine Vergütung (Provision) gemäß diesen Teilnahmebedingungen.



Beginn/Laufzeit:

Ein Vertragsverhältnis mit energiehoch3 entsteht, nachdem der Partner sich bei dem energiehoch3-Partnerprogramm beworben hat und energiehoch3 dem Partner die Aufnahme in das Partnerprogramm elektronisch per Mail bestätigt hat. energiehoch3 steht es frei die Bewerbung eines Partners abzulehnen. Im Falle einer Ablehnung hat der Partner keinerlei Ansprüche gegenüber energiehoch3.


Nach Aufnahme in das Partnerprogramm erstellt energiehoch3 GmbH einen Account für den Partner. Dieser Account des Partners für das energiehoch3-Partnerprogramm wird unbefristet erteilt. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit gekündigt werden.



Nicht erlaubt sind:

1. Die Bewerbung von energiehoch3-Produkten auf Seiten mit erotischem oder pornografischem, politisch radikalem oder sonstigem, gegen geltendes Recht verstoßenden Inhalt.

2. Eine eigenständige Änderung von energiehoch3-Werbemitteln, insbesondere des Codes, Formats oder Layouts wie Farbe, Schriftart etc. - wenn nicht von energiehoch3 ausdrücklich bereitgestellt - ohne schriftliche Freigabe von energiehoch3.

3. Der Vertrieb über Auktionsportale (z.B. ebay) oder Webseiten, bei denen dem User zusätzliche Kosten entstehen können.

4. Jede Form von Bewerbung des Partnerprogramms, bei denen der Klick auf ein Werbemittel durch Zwang oder finanzielle Vorteile erzeugt wird (Paid Click, Paidmail, Forced Click).

5. Die Nutzung von energiehoch3-Werbemitteln und Trackinglinks zur Erstellung von Desktop-Gadgets oder Plugins für Browser jeder Art (z.B. Toolbars, Surfbars) sowie Werbung über Adware oder Spyware.

6. Bei Nutzung von allgemeinen Keywords ist vom Partner sicher zu stellen, dass die Anzeigen-schaltung nicht gegen die oben genannten Regeln verstößt. Insbesondere hat der Partner (z.B.) durch ausschließende Keywords dafür Sorge zu tragen, dass die Anzeigen nicht in Verbindung mit Marken von energiehoch3 ausgeliefert werden.



Vergütung:

Für alle Kunden, die über Banner/Links vermittelt werden, erhält der Partner eine Provision in Höhe von 20,- Euro pro Vermittlung.


Bei manuell im Partnerportal eingetragenen Kunden gibt es folgende Provisionsstaffel:
1-10 Vermittlungen: 20,- Euro
11-50 Vermittlungen: 25,- Euro
>50 Vermittlungen: 30,- Euro (nur für Premiumpartner)

Wir bieten jedem Partner die Möglichkeit, sich als Premiumpartner zu qualifizieren. Voraussetzungen für Premiumpartner sind 50 manuell registrierte Kunden und ein bestandener Multiple-Choice-Test.


Sollte ein Partner innerhalb von drei Monaten keine Vermittlung nachweisen können, wird der Partner um eine Provisionsstufe zurückgesetzt.


Mit dieser Vergütung sind alle Aufwendungen des Partners abgegolten. Ein Anspruch auf Ersatz besonderer Aufwendungen besteht nicht.


Ein Anspruch auf die Vergütung besteht nur, wenn zwischen energiehoch3 und dem akquirierten Kunden ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen ist, der nicht widerrufen oder angefochten wurde. Die Vergütung wird zwei Wochen nach der Registrierung des neuen Kunden fällig und nur soweit keine negative Schufa-Auskunft des akquirierten Kunden vorliegt. Für den Fall, dass der neue Kunde den Vertragsabschluss wirksam widerruft, ist der energiehoch3 die ausgezahlte Vergütung (Provision) zurückzuerstatten.




Vertragsabschluss:

Bei der Anmeldung des Kunden durch den Partner muss eine schriftliche Vollmacht des Kunden für den Partner zum Vertragsabschluss vorliegen. Sollten Gründe vorliegen, die das Fehlen einer solchen Vollmacht vermuten lassen, ist energiehoch3 berechtigt, einen Nachweis der Vollmacht zu verlangen.


Der Partner hat dafür Sorge zu tragen, dass für den Vertragsabschluss zwischen energiehoch3 und dem neuen Kunden das im Partnerportal abrufbare Bestellformular vollständig ausgefüllt wird.


Insbesondere ist der Partner verpflichtet, eine eigene E-Mailadresse des neuen Kunden anzugeben, da die Kommunikation zwischen energiehoch3 und dem Kunden ausschließlich über E-Mail bzw. Internet erfolgt.


Des Weiteren garantiert der Partner, dass er dem neuen Kunden die im Partnerportal abrufbaren AVB und das jeweils aktuelle Preisblatt zur Verfügung gestellt hat und den Kunden über seine Möglichkeit des Widerrufs nach den Vorgaben des Art. 246 § 2 i. V. m. § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB und § 312 e Absatz 1 Satz1 BGB i. V. m. Art 246 § 3 EGBGB belehrt hat.


Der Partner hat eine Vollmacht des Kunden beizubringen, die energiehoch3 dazu berechtigt, den laufenden Liefervertrag des Kunden bei seinem bisherigen Energielieferanten zu kündigen.


Soweit der Kunde eine Einzugsermächtigung zugunsten der energiehoch3 erteilt hat, ist der Partner verpflichtet diese aufzubewahren und gegebenenfalls der energiehoch3 vorzulegen.




Folgen bei Verstößen:

Verstöße gegen die Regeln des energiehoch3-Partnerprogramms führen zum Ausschluss aus dem Partnerprogramm und zur Stornierung bereits erzielter Provisionen. Des Weiteren wird energiehoch3 den ihr durch den Verstoß/die Verstöße jeweils entstandenen Schaden beim Partner geltend machen.




Verfügbarkeit/Haftungsausschluss:

energiehoch3 haftet nicht für die ständige Verfügbarkeit der Datensysteme. In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass eine geringe Anzahl von Transaktionen nicht erfasst werden kann. In diesen Fällen bestehen keine Vergütungs- oder sonstigen Ansprüche gleich welcher Art gegenüber energiehoch3 seitens des Partners.




Änderungen der Teilnahmebedingungen:

Im Falle einer Änderung der Teilnahmebedingungen wird der Partner von energiehoch3 mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen per Email benachrichtigt.


Der Partner kann, sofern er mit der Änderung der Teilnahmebedingungen nicht einverstanden ist, den Vertrag mit energiehoch3 mit sofortiger Wirkung kündigen. Soweit der Partner bis zum Inkrafttreten der Änderungen nicht gekündigt hat, gelten die Änderungen als akzeptiert. Auf diese Folge wird der Partner in der Benachrichtigung über die Änderungen der Teilnahmebedingungen gesondert hingewiesen.




Telekommunikationsgesetz:

Der Partner sichert die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen, insbesondere aufgrund des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telekommunikationsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung zu. Der Partner wird seine Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungs- und Verrichtungs-gehilfen gemäß § 5 BDSG dazu verpflichten. Bei Nichtbeachtung haftet der Partner für die hierdurch verursachten Schäden.




Datenschutz:

Der Partner ist damit einverstanden, dass energiehoch3 seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusammenarbeit speichert.




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